Regalprüfung nach DIN EN 15635
Eine Regalprüfung ist laut der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) alle 12 Monate von fachkundigem Personal durchzuführen. Als Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Regaleinrichtungen nach DIN EN 15635 prüfen zu lassen, um die notwendige Sicherheit Ihrer Regalsysteme und den Schutz Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten.
Die DGUV Regel 108-007 (BGR 234) besagt, dass Lagereinrichtungen und Regale Arbeitsmittel sind und somit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) unterliegen. Die DIN EN 15635 wiederum regelt den Intervall, Ablauf und die Qualifizierung des fachkundigen Personals. Demnach ist es nur speziell ausgebildeten Regalinspekteuren gestattet, die Regalprüfung nach DIN EN 15635 durchzuführen.
Mitglied im Bundesverband der Regalprüfer e.V
Info unter 01724060050 oder armin-laengle@t-online.de